Der Baringhof sperrt Wanderwege in der freien Landschaft.

Gesperrter Kottenweg

Der Baringhof in Enger, wie ein Einzelfall der Stadt schadet.

Im Internet kursieren unter Wanderfreunden und Touristen mittlerweile reichlich verschreckte Kommentare über das was in Enger möglich ist.
Der Besitzer des Baringhofs hat öffentlich zugängliche Wege durch hohe Tore und Schranken gesperrt. Dabei geht er weit über seine rechtlichen Möglichkeiten hinaus.
Sein Hofgelände, welches genau im Kataster definiert ist, mit hohen Zäunen und Alarmanlage zu sichern ist sein gutes Recht. Aber außerhalb seines Hofgeländes darf er im Wald und in der freien Landschaft den Zutritt für Spaziergänger, Wanderer und Fahrradfahrer nicht einschränken. Diese Betretungsbefugnis ist der Allgemeinheit garantiert im §57 des Gesetzes zum Schutz der Natur in NRW. 
Neben hohen Zäunen, Schranken und Verbotsschilder geht er Spaziergänger, die es doch wagen einen der Wege zu begehen sehr aggressiv an. Die Stadt Enger ist hier bisher nicht tätig geworden und nimmt die Sperrung einfach hin.

Die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen wird derzeit beim Kreis Herford überprüft, ein Ergebnis liegt noch nicht vor.