Schriftliche Anfrage zum Flächenmonitoring 3. März 20166. Juli 2022 Laut § 4 Abs. 4 LPlG dürfen die Regionalplanungsbehörden eine Raumbeobachtung ihres Planungsgebietes (Monitoring) durchführen. „Sie führen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden insbesondere ein Siedlungsflächenmonitoring durch.“, heißt es im Gesetzestext. Die Bezirksregierung führt im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplanes gerade ein solches Siedlungsflächenmonitoring durch. Dieses erfasst Siedlungsstruktur, Flächennutzung und Flächenverbrauch. Die mit den Kommunen durchgeführte regelmäßige Datenerhebung ist Basis für die Analyse der räumlichen Entwicklung und die Ermittlung zukünftiger Flächenbedarfe. Alle Städte und Gemeinden nehmen an diesem Verfahren teil. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Enger bittet um Informationen über den Stand des Verfahrens. Sollte die Datenerhebung für unsere Stadt schon abgeschlossen sein, erwarten wir eine Vorstellung der Resultate im nächsten Ausschuss für Stadtplanung, Infrastruktur und Entwicklung bzw. im Rat.