Resolutionsantrag zum Bundesteilhabegesetz

„Zusagen einhalten – Kommunen schnellstmöglich entlasten!

Der Rat der Stadt Enger fordert die Einhaltung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Zusagen zur sofortigen finanziellen Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe. Die in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes festgeschriebene Entlastung um eine Milliarde Euro jährlich, beginnend mit dem Jahr 2015 und die fünf Milliarden Euro jährlich nach der offensichtlich geplanten Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Jahr 2017 und dessen Wirksamkeit erst ab dem Jahr 2018 widersprechen eindeutig der Prioritätensetzung des Koalitionsvertrages.

Auf Grund der finanziellen Situation der Stadt benötigt der Rat der Stadt Enger ein klares Signal angesichts der aktuellen Situation gerade bei der Entwicklung der Kreisumlage und der auch damit einhergehenden hohen Verschuldung. Auf der Kostenseite des städtischen Haushalts sind insbesondere die wenig zu beeinflussenden Ausgaben der sozialen Sicherung verantwortlich. Städte wie Enger können sich aus dieser Vergeblichkeitsfalle nicht aus eigener Kraft befreien und haben deshalb auf die prioritären Zielsetzungen des Koalitionsvertrages gesetzt, in dem die Bundesregierung erklärt, die Kommunen an dieser Stelle finanziell nachhaltig zu entlasten: Dort heißt es unter den prioritären Maßnahmen:

„Die Koalition aus CDU, CSU und SPD setzt folgende finanziellen Prioritäten für die laufende Legislaturperiode, die nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen,…: Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland sollen weiter finanziell entlastet werden. Im Jahr 2014 erfolgt ohnehin die letzte Stufe der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund und damit eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits

vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr.“ (S. 88)

„Wir werden ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung (Bundesteil- habegesetz)erarbeiten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Bund zu einer Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe beitragen. Dabei werden wir die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht.“ (S. 95)

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden erbracht, um Menschen mit Behinderung die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen. In Nordrhein-Westfalen tragen die Kommunen diese Kosten in vollem Umfang indirekt über die Landschaftsverbände. Zwischen 1994 bis 2012 haben sich diese Kosten bundesweit von 6,3 auf 15,1 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Dieser dynamische Aufwuchs nimmt weiter zu und trägt entscheidend zur finanziellen Überlastung der Kommunen bei. 

Gerade auch im Kontext der anstehenden Konsolidierungsbemühungen im Rahmen der in der kommenden Wahlperiode hoffentlich regelmäßig tagenden Zukunftskommission benötigt die Stadt Enger zwingend diese weitere Entlastung bei den Sozialtransferleistungen.

Die aktuell wahrnehmbare politische Diskussion zeichnet allerdings ein anderes Bild. Deshalb beschließt der Rat der Stadt noch einmal mit Nachdruck folgende Forderungen:

  • Die zugesagte, jährliche Vorabentlastung in Höhe von Netto einer Milliarde Euro muss so schnell wie möglich, das heißt spätestens 2015 wirksam werden. Die entsprechende Festlegung in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes ist zwingend einzuhalten.
  • Die schnelle Umsetzung der Vorabentlastung soll nicht wie vorgesehen durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils, sondern durch eine Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft realisiert werden.
  •  Die finanzielle Entlastung durch das Bundesteilhabegesetz in Höhe von Netto fünf Milliarden Euro jährlich muss ebenfalls so früh wie möglich erfolgen. Wir erwarten, das volle Entlastungsvolumen bereits im Jahr 2016 wirksam werden zu lassen.
  • Um Planungssicherheit für die kommunalen Haushalte zu schaffen, ist eine verbindliche Festschreibung aller konkreten Entlastungsbeträge in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes notwendig.
  • Die Bundestagsabgeordneten des Kreises Herford werden gebeten, sich im Zuge der Beratung des Bundeshaushaltes und des zu erwartenden Gesetzgebungsverfahrens zum Erlass eines Bundesteilhabegesetzes dafür einzusetzen, dass die entsprechenden Regelungen im Sinne der in dieser Resolution dargestellten Eckpunkte erfolgen.