Verbot von Schottergärten

Antrag für die Sitzung des Ausschuss für Stadtplanung, Infrastruktur und Umwelt am 25.6.2019

Das Thema Anlage von Gärten – ob mit oder ohne Kies, Schotter und Steinen beschäftigt uns seit geraumer Zeit und unter dem Aspekt des Insekten- und Bienenschutzes bekommt es noch eine weitere Dimension. Daher beantragen wir diesen Tagesordnungspunkt zur Gestaltung der nicht überbauten Flachen der bebauten Grundstücke gem. §8 (1), 89 (1) BauO NRW.

Beschlussvorschlag:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen folgende bauplanungsrechtlichen Regelungen generell in die zu beschließenden Festsetzungstexte aufzunehmen:
  • Nicht überbaubare, sowie überbaubare, aber nicht bebaute Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten;
    Die Anlage und flächige Abdeckung von gärtnerisch anzulegenden Flächen mit Mineralstoffen (Kies, Wasserbausteine o.ä.) oder Kunststoffen ist – außer für Wege und Zufahrten – wirksam auszuschließen.

Artikel kommentieren